Getrocknete Fliegenpilze – Dekoration und Droge

Getrocknete Fliegenpilze, wissenschaftlich als Amanita muscaria bekannt, sind faszinierende Organismen, die sowohl als Dekoration als auch als psychoaktive Substanzen verwendet werden können. Ihre Verwendung und der rechtliche Status in Deutschland werfen jedoch einige wichtige Fragen auf.

Fliegenpilze als Dekoration und Droge

Fliegenpilze sind bekannt für ihre auffällige rote Kappe mit weißen Flecken, die sie zu einem beliebten Motiv in der Kunst und Dekoration machen. In getrockneter Form werden sie oft als dekorative Elemente in verschiedenen kulturellen und künstlerischen Kontexten verwendet. Diese Pilze haben jedoch auch eine lange Geschichte der Verwendung als psychoaktive Substanzen. Die Hauptwirkstoffe im Fliegenpilz sind Ibotensäure und Muscimol, die beim Trocknen des Pilzes entstehen.

Giftigkeit von Fliegenpilzen

Fliegenpilze sind giftig und können bei Verzehr eine Reihe von Symptomen verursachen. Die Giftigkeit des Fliegenpilzes beruht hauptsächlich auf den enthaltenen Substanzen Ibotensäure und Muscimol. Diese Stoffe können nach dem Verzehr zu Symptomen wie Verwirrung, Schwindel, Müdigkeit, visueller und auditiver Überempfindlichkeit, räumlichen Verzerrungen und fehlendem Zeitgefühl führen. In größeren Mengen können sie auch motorische Lähmungen, Muskelkrämpfe und Delirium verursachen. Todesfälle durch Fliegenpilzvergiftungen sind selten, aber nicht ausgeschlossen.

Rechtlicher Status in Deutschland

In Deutschland sind Fliegenpilze in ihrer natürlichen Form weder vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch vom Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) erfasst. Das bedeutet, dass der Besitz, der Verkauf und der Kauf von Fliegenpilzen in ihrer natürlichen Form legal sind. Sie dürfen Fliegenpilze im Wald sammeln, zu Hause aufbewahren und sogar an Freunde verschenken. Es gibt jedoch Einschränkungen, wenn die natürliche Form des Pilzes verändert wird. Da Ibotensäure im Arzneimittelgesetz gelistet ist, unterliegen verarbeitete Produkte wie Tinkturen und Extrakte bestimmten Regularien.

Verwendung und Missbrauch

Während Fliegenpilze in ihrer natürlichen Form legal sind, ist ihre Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel oder in Lebensmitteln in Deutschland nicht zugelassen. In den USA hingegen wurden Amanita muscaria-Extrakte kürzlich als unbedenklicher und sicherer Lebensmittelzusatzstoff anerkannt. In Deutschland können Fliegenpilze jedoch als Räucherwerk zu Forschungszwecken verwendet werden.

Sicherheit und Vorsichtsmaßnahmen

Trotz der Legalität von Fliegenpilzen in Deutschland ist Vorsicht geboten. Die Konzentration von Ibotensäure und Muscimol kann stark variieren, was die Auswirkungen unvorhersehbar macht. Bei einer Vergiftung sollte sofort ein Krankenhaus aufgesucht oder der zuständige Giftnotruf kontaktiert werden. Erste Maßnahmen können die Verabreichung von medizinischer Kohle oder eine Magenentleerung umfassen.

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Fazit

Getrocknete Fliegenpilze können sowohl als dekorative Elemente als auch als psychoaktive Substanzen verwendet werden. Ihre Giftigkeit und die damit verbundenen Risiken sollten jedoch nicht unterschätzt werden. In Deutschland sind Fliegenpilze in ihrer natürlichen Form legal, aber ihre Verwendung als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist nicht zugelassen. Es ist wichtig, sich der rechtlichen und gesundheitlichen Aspekte bewusst zu sein, bevor man sich mit Fliegenpilzen beschäftigt.

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